Aufenthalt in Risikogebieten oder Kontakt zu bestätigten Fällen
Überwachung von Personen mit Aufenthalt in Risikogebieten oder mit Kontakt zu bestätigten Fällen
Gemäß der Anweisung des Landkreises Fulda vom 13.3.2020 müssen wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Kreisgesundheitsamt (KGA) melden, die entweder
- in den letzten Tagen in einem Risikogebiet waren oder
- einen längeren Kontakt (s.u.) zu einem bestätigten COVID-19 Fall hatten.
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören müssen Sie dieses Formular ausfüllen
Wann muss ich das Formular ausfüllen?
- Sie waren innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (ausgenommen Durchreise ohne Stopp) Hier finden Sie die aktuellen Risikogebiete (möglicherweise ist das Gebiet auch erst nachdem sie es verlassen haben zum Risikogebiet geworden. Auch dann müssen Sie das Formular ausfüllen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html - Sie hatten Kontakt* mit einem bestätigten COVID-19 Fall
Das heißt „Kontakt“:
Sie sind eine Kontaktperson, wenn Sie Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 hatten.
Kontakt bedeutet:
- Personen mit insgesamt mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt (Abstand <1m), z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
- Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung (Mund und Nasenschutz, Handschuhe).
- Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falles im Flugzeug:
(Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugdauer.)