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Neue Besucherregelung ab Montag, 21.03.2022

Aktuelles
21.03.2022
DSC 6243 Bearbeitet Kleine Aulösung

Ab sofort sind wieder Besuche am Klinikum Fulda möglich.

 

Besucherregelung stationärer Patienten:

Für Besucher gilt die 3G-Regelung, d.h. Zutritt erhalten Geimpfte und Genesene – ohne Test. Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Eintrittskontrolle erfolgt am Haupteingang mithilfe der Corona-Warn-App, Impfpass und Ausweisdokument. Die Besucher checken sich digital im Eingangsbereich per QR-Code ein.  Besucher ohne Möglichkeit zum digitalen Einchecken füllen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung per Hand aus.

Personen mit Erkältungssymptomen bzw. Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten dürfen das Klinikum nicht betreten.

Besuchszeiten:

Montag bis Freitag: 14.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass: 18.00 Uhr)
Samstag und Sonntag: 11.00 – 19.00 Uhr (letzter Einlass: 18.00 Uhr).

Es ist max. ein Besucher pro Patienten für max. eine Stunde möglich. Für Kinder bis 12 Jahre gilt weiterhin ein Besuchsverbot.

Hygieneregelungen:

Alle Schutzmaßnahmen gemäß der Hausordnung bleiben bestehen, d.h. Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz. Für Besucher gilt durchgängig die FFP2-Maskenpflicht; Patienten müssen bei Besuch (auch im Zimmer) mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen. Sonderregelungen gelten für Patienten auf Intensivstationen, Intermediate Care-Stationen (IMC), Isolations-Zimmern und Tumorstationen: diese dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Station besucht werden. Für die Entbindungsstation bleiben die Sonderregelungen bestehen.

Ambulante Patienten und deren Begleitung:

Für Patienten, die einen ambulanten Termin im Klinikum Fulda oder im MVZ Osthessen haben, gilt ebenso die 3G-Regelung. Begleitpersonen ambulanter Patienten des Klinikums Fulda und des MVZ Osthessen haben nach wie vor nur in Ausnahmefällen zutritt. Auch hier gilt die 3G-Regelung.

Bringen und Abholen:

Personen, die Angehörige bringen oder abholen dürfen, werden wie Besucher behandelt, d.h. es gilt die 3G-Regelung.

 

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