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Koronare Herzkrankheit und Herzinfarkt

Koronare Herzkrankheit bedeutet eine fortschreitende Verengung der Herzkrankgefäße, die den Herzmuskel mit genügend Blut bzw. Sauerstoff versorgen. Ein Herzinfarkt entsteht, wenn es zu einem akuten Verschluss dieser Gefäße kommt.

Eine koronare Bypassoperation wird dann notwendig, wenn die verengten Herzkrankarterien nicht mehr durch eine koronare Intervention (z.B. Stent) durchgängig gemacht werden kann. Zur Überbrückung (= Bypass) der Engstelle an den Herzkrankgefäßen werden dann körpereigene Gefäße (z.B. Arterien, Venen) verwendet. Durch diesen Eingriff wird die Durchblutung des Herzmuskels wieder sichergestellt.

  • Interventionelle Behandlung akuter Herzinfarkte (24 h Notfallversorgung)
  • Koronarintervention mittels Ballonkatheter (PCI) und/ oder Implantation einer Gefäßstütze (Stent)
  • Bypassoperation
  • Beratung und Zweitmeinung

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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