Allgemeine Einkaufsbedingungen der Klinikum Fulda gAG
§ 1 Geltung der Einkaufsbedingungen
Für alle Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich die vorliegenden Einkaufsbedingungen der Klinikum Fulda gAG. Hinweise des Verkäufers auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abänderungen und Ergänzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten nur dann als angenommen, wenn sie von der Klinikum Fulda gAG als Zusatz zu diesen Einkaufsbedingungen durch schriftliche Bestätigung anerkannt worden sind. Alle Vereinbarungen zwischen der Klinikum Fulda gAG und dem Verkäufer zwecks Ausführung dieser Einkaufsbedingungen benötigen der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Rechtsgeschäfts
Mit Annahme unseres Auftragsschreibens gilt das Rechtsgeschäft als geschlossen. Die vereinbarten Preise und Preisbindungsfristen gelten als Basis. Kalkulatorische Zuschläge jeglicher Art sind in den Preisen enthalten und somit abgegolten. Eine Auftragsbestätigung ist erforderlich.
§ 3 Lieferung/Versand/Rückgabe
Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt frei Haus auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die im Vertragstext genannten oder schriftlich vereinbarten Liefertermine sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Über abweichende Liefertermine sollte unverzüglich eine Information erfolgen. Sind Verzögerungen zu erwarten, die dem Verkäufer erkennbar werden und aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, ist der Verkäufer verpflichtet dies der Klinikum Fulda gAG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden vereinbarte Termine versäumt, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines Lieferverzuges darf die Klinikum Fulda gAG nach Ablauf von 24 Stunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 Prozent des Netto-Warenwertes der verspäteten Lieferung pro Werktag von der Rechnungssumme abziehen. Abweichungen von den Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Klinikum Fulda gAG zulässig. Änderungen in Produktbeschaffenheit oder –verpackung, sowie der Umverpackung sind der Klinikum Fulda gAG unaufgefordert mitzuteilen. Auf das Fehlen erforderlicher Informationen der Klinikum Fulda gAG kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er diese trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne übermittelt bekommen hat. Teillieferungen sind nur in Ausnahmen mit Zustimmung der Klinikum Fulda gAG zulässig. Auf den Lieferscheinen sind der Produkthersteller, die Seriennummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge unbedingt anzugeben. Die Klinikum Fulda gAG ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Offene Mängel an der Ware sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel nach Feststellung der Qualitäts- und/oder Quantitätsabweichungen, dem Verkäufer zu melden. Die Mängelrüge erfolgt rechtzeitig, sofern sie innerhalb der 10 Tage abgesendet wird. Die Gefahr jeder Verschlechterung, einschließlich des zufälligen Untergangs, verbleibt bei dem Verkäufer bis zur Übergabe des Vertragsgegenstandes an die Klinikum Fulda gAG.
§ 4 Rechnungen
Die Rechnung ist erst nach Lieferung zu stellen. Die Preisstellung erfolgt in EUR. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Rechnungen ohne Auftragsnummer der Klinikum Fulda gAG gelten bis zur Klarstellung der Lieferung als nicht erteilt. Ordnungsgemäße und prüffähige Rechnungen mit ausgewiesener Auftragsnummer und Datum sind der Klinikum Fulda gAG elektronisch kostenfrei als PDF-Dokument an die Mailadresse: finanz-und-rechnungswesen@klinikum-fulda.de einzureichen
§ 5 Verpackung
Die Klinikum Fulda gAG behält sich das Recht vor, berechnete, wieder verwendbare Verpackungen gegen Gutschrift an den Verkäufer zurückzusenden.
§ 6 Rückgaberecht bei Rückruf
Die Klinikum Fulda gAG ist zur Rückgabe von Artikeln berechtigt, vor deren Kauf oder Gebrauch öffentlich durch eine Behörde oder über die Medien gewarnt wird, ohne dass die Berechtigung der Warnung von Bedeutung ist. Die Klinikum Fulda gAG behält sich vor, entstandene Kosten für die Bearbeitung von Sicherheitshinweisen oder Rücksendungen zusätzlich zu dem Warenwert in Rechnung zu stellen.
§ 7 Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Wahl der Klinikum Fulda gAG nach Erfüllung sowie nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder nach 30 Tagen netto. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aus. Der Verkäufer ist an sein Angebot hinsichtlich des Preises gebunden. Preiserhöhungen nach dem Vertragsabschluss sind nur nach einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung möglich. Zahlungsverzug tritt erst nach Fälligkeit und zweiter Mahnung ein. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Klinikum Fulda gAG im gesetzlichen Umfang zu.
§ 8 Abtretung der Forderungen
Die Abtretung der Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Klinikum Fulda gAG möglich. Die Aufrechnung von Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft gegen die Klinikum Fulda gAG ist nicht zulässig.
§ 9 Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
Sind von der Klinikum Fulda gAG gesetzliche Genehmigungen einzuholen oder Meldeverfahren einzuhalten, sind die erforderlichen Unterlagen (z.B. Prüfungs- und Zulassungsbeschreibung) der Klinikum Fulda gAG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich und kostenlos durch den Verkäufer zu beheben.
Bei Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme einer Bauartenzulassung ist der Klinikum Fulda gAG unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger entbindet nicht von dieser Mitteilungspflicht. Störende Einflüsse durch Netzrückwirkungen, Hochfrequenzen sowie elektromagnetische Verträglichkeiten müssen geräteseitig ausgeschlossen sein und dürfen das Umfeld nicht störend beeinflussen. Die Klinikum Fulda gAG ist auf besondere Maßnahmen oder Bedingungen (z.B. Installationsvoraussetzungen) die zur Aufstellung, dem Einbau oder der Inbetriebnahme des Gerätes oder der Anlage erforderlich sind, frühzeitig aufmerksam zu machen. Die benötigten technischen Unterlagen für Medizingeräte, sowie insbesondere die kompletten Serviceunterlagen (Original), Bedienungsanleitungen in zweifacher deutschsprachiger Ausfertigung (Original), Schaltpläne, Wartungscheck- und Ersatzteillisten mit Preisangaben, Übergabeprotokolle, Nachweis der Personaleinweisung, Bauartenzulassung bzw. Konformitätsbescheinigung nach dem MPG sind vom Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf die Klinikum Fulda gAG über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zugänglich gemachten oder bekannt gewordenen Unterlagen, Angaben, Daten, Informationen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln, weder ganz noch teilweise Dritten direkt oder indirekt zugänglich zu machen und ausschließlich für den auftragsgegenständlichen Zweck zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Fulda. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts sowie der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was dem Regelungswillen der Vertragsparteien bei Eingang einer Vertragsbeziehung erkennbar entsprach.
§ 12 Inkrafttreten
Die geänderten Allgemeinen Einkaufsbedingungen treten mit Unterzeichnung in Kraft. Gleichzeitig werden die Allgemeinen Einkaufsbedingungen vom 17.11.2017 aufgehoben.
AGB – Allg. Einkaufsbedingungen herunterladen.