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Hausordnung

§ 1 Geltungsbereich

Die Behandlung kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Diese Hausordnung richtet sich an Patienten, Besucher und alle Personen die sich auf dem Gelände des Klinikums bewegen (Dritte) sowie die Mitarbeiter des Konzerns Klinikum Fulda und ist für diese verbindlich.

Sie ist Teil der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB). Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 2 Allgemeine Verpflichtungen

(1) Anordnungen der Mitarbeiter sind durch Patienten, Besucher und Dritte zu befolgen.

(2) Im gesamten Klinikbereich ist jegliche Ruhestörung zu unterlassen.

(3) Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Technische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.

(4) Das Mitbringen von Tieren ist im gesamten Klinikbereich grundsätzlich untersagt.

(5) Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsbereichen sowie in den Personalräumen ist nicht gestattet.

(6) Das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art, das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen und jegliche gewerbliche Tätigkeit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands.

(7) Film-, Fernseh-, Ton- Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Zustimmung des Vorstands sowie des betroffenen Patienten.

(8) Rauchen jeglicher Art (auch mit E-Zigarette) und offenes Licht (z.B. Kerzen) ist in allen Gebäuden des Klinikums untersagt. In den Außenbereichen ist das Rauchen nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Raucherpavillons erlaubt. Das Konsumieren von Cannabis ist in sämtlichen Gebäuden, auf dem gesamten Gelände des Klinikums und auch in den ausgewiesenen Raucherbereichen untersagt.

(9) Verunreinigungen von Räumen, Wegen und Gartenanlagen im gesamten Bereich des Klinikums sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorhandenen Behälter zu nutzen.

(10) Das Füttern von Tieren (wie Tauben, etc.) ist in den Außenbereichen des gesamten Klinikums untersagt. Zuwiderhandlungen werden geahndet und können zu einem Bußgeld führen.

§ 3 Aufenthalt im Klinikum

(1) Aufgrund der im Klinikum geltenden Sicherheitsbestimmungen werden die Türen ab 21:00 Uhr geschlossen. Die Türen werden teilweise videoüberwacht. Notausgänge und Türen (insbesondere Brandschutztüren) dürfen nicht blockiert werden.

(2) Ab 21:00 Uhr ist der Aufenthalt im Klinikum nicht mehr gestattet. Von dieser Regelung sind im Dienst befindliche Mitarbeiter, Patienten und deren Begleitpersonen nicht betroffen.

§ 4 Regelungen für Patienten

(1) Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen sich die Patienten in ihren Zimmern bzw. in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.

(2) Patienten sollen während ihres Krankenhausaufenthaltes nur die von den Ärzten und der Klinik verordneten oder akzeptierten Arznei- und Heilmittel verwenden. Es ist gesetzlich untersagt, ohne Rücksprache mit den Ärzten eigene Arzneimittel zu verwenden.

(3) Der Genuss von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln ist grundsätzlich untersagt.

(4) Patienten, die sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, müssen ordnungsgemäße Überbekleidung (Bademantel, Hausmantel usw.) tragen.

(5) Patienten von Infektionsstationen oder geschlossenen Krankenstationen dürfen diese nur mit Genehmigung des Arztes bzw. des Pflegepersonals verlassen.

§ 5 Krankenbesuche

(1) Die Besuchszeitenregelung für das gesamte Klinikum sind von Montag bis Freitag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an den Wochenenden sowie Feiertagen von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgelegt. Abweichende Besuchsregelungen können individuell für einzelne Kliniken oder spezielle Stationen (insbes. Intensiv- und Wachstationen) festgelegt werden. In den Nachtstunden von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind Besuche grundsätzlich nicht gestattet.

 

(2) Während der Visiten und den pflegerischen Tätigkeiten werden die Besucher vom Klinikpersonal gebeten, das Patientenzimmer zu verlassen.

(3) Besuche durch potentiell infektiöse Personen oder durch Personen aus Haushalten, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, sind nicht gestattet.

§ 6 Verpflegung

(1) Speisen und Getränke erhalten die Patienten über das Krankenhauspersonal. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan und den besonderen ärztlichen Anordnungen. Patienten, die keinen ärztlichen Beschränkungen bei der Nahrungsmittelaufnahme unterliegen, haben des Weiteren die Möglichkeit, Angebote in der Eingangshalle auf eigene Kosten zu nutzen.

(2) Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, warme und verderbliche Speisen den Patienten mitzubringen.

(3) Offene Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht im Krankenzimmer aufbewahrt werden.

§ 7 Telefon / Fernsehen / Post

(1) Die Benutzung von Mobiltelefonen ist grundsätzlich gestattet, sofern in einzelnen Bereichen keine anderen Regelungen getroffen wurden. Sollte dies der Fall sein, muss auf die Benutzung verzichtet werden.

(2) Die Patientenzimmer sind überwiegend mit einem gebührenpflichtigen Telefon und kostenfreien Fernsehgeräten ausgestattet. Einzelheiten über die Bedienung des Telefons, die Tarife sowie den Kauf der Telefonkarte können gesondert aus den ausgehändigten Unterlagen entnommen werden. Telefonkarten können gegenüber der Zentralen Aufnahme oder im ersten Obergeschoss käuflich erworben werden. Während des
Fernsehempfangs sollte aus Rücksicht auf die Mitpatienten ein Kopfhörer genutzt werden.

(3) Eingehende Post wird von der Poststelle des Klinikums über die jeweilige Station an den Patienten weitergeleitet. Für ausgehende Postsendungen steht in der Eingangshalle ein öffentlicher Briefkasten zur Verfügung.

§ 8 Fahrzeugverkehr, Parken auf dem Klinikgelände

Auf dem Gelände des Klinikums gelten die Bestimmungen gemäß der StVO. Fahrzeuge dürfen nur nach Maßgabe der aufgestellten Hinweisschilder auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden.

§ 9 Fundsachen

Fundsachen können an der Information (Eingangshalle) abgegeben werden.

§ 10 Eingebrachte Sachen

(1) Für die in das Klinikum eingebrachten Sachen (einschließlich Geld und Wertgegenstände) übernimmt das Klinikum die Haftung nur, wenn die eingebrachten Sachen dem Klinikpersonal zur
Verwahrung übergeben wurden. Weiterhin finden die Allgemeinen Vertragsbedingungen Anwendung.

(2) Von Patienten mitgebrachte Elektrogeräte (Fön, Rasierer, etc.) müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen und den gültigen Sicherheitsbestimmungen (VDE-Normen) entsprechen. Entspricht ein Gerät diesen Anforderungen nicht, ist der Betrieb untersagt.

§ 11 Brandgefahr, Notstand

Bei Brandgefahr und sonstigen Notständen ist den vom Klinikpersonal und den Rettungskräften getroffenen Anordnungen Folge zu leisten. Abwehr- und Rettungsmaßnahmen dürfen nicht behindert werden.

§ 12 Anregungen / Verbesserungsvorschläge

Patienten und Angehörige können sich mit Wünschen, Anregungen und Verbesserungsvorschlägen an den Bereich Recht/Compliance wenden. Hierfür steht auch der Patientenfürsprecher (dienstags von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zur Verfügung. Weitere Informationen sind an der Information erhältlich.

§ 13 Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung

(1) Patienten und Mitarbeiter, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen oder den ordnungsgemäßen Betriebsablauf des Klinikums stören, können, sofern nicht medizinische Gründe dagegensprechen, aus dem Klinikum verwiesen werden.

(2) Besucher und andere Personen können bei Verstößen aus dem Klinikum verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten.

§ 14 Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verliert die Hausordnung vom 01.03.2021 ihre Gültigkeit.

gez. der Vorstand

 

Hier können Sie die Hausordnung ausdrucken

 

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