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Orthopädie und Unfallchirurgie

Arbeits- und Wegeunfälle

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland über 800.000 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle. Das Spektrum der Verletzungen reicht von einfachen Schnittwunden an der Hand über Umknicktraumen des Sprunggelenkes bis zu lebensbedrohlichen Mehrfachverletzungen. Eine schnelle und kompetente Erstdiagnose und –Behandlung ist Voraussetzung für ein gutes Behandlungsergebnis.

Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfälle zugelassen. Die durchgangsärztliche Ermächtigung (D-Arzt) umfasst auch die Behandlung von Schul- und Kindergartenunfälle. Über die Notfallambulanz der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie ist eine 24-stündige Erreichbarkeit ganzjährig sichergestellt. Die kompetente Behandlung von Handverletzungen wird durch ein erfahrenes Team der Abteilung für Hand- und Plastische Chirurgie sichergestellt.

Der D-Arzt übernimmt neben der fachlichen Erstversorgung auch die Meldung des Unfalls an die gesetzliche Unfallversicherung (BG). Er erstellt einen Unfallbericht (D-Arztbericht), koordiniert und steuert bei schwerwiegenden Verletzungen aber auch die weitere Behandlung bis zum Abschluss. Ambulante behandelte Verletzungen werden meist heimatnah durch zugelassene D-Ärzte fortgeführt.

Informationen zu unseren Ambulanzen und Sprechstundenzeiten finden Sie hier.

 

Das Verletzungsartenverfahren

Im Rahmen der Umstrukturierung des stationären Heilverfahrens in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde zum 01.01.2013 ein dreistufiges Versorgungsmodell eingeführt. In Abhängigkeit der Schwere der Verletzung durch den Arbeitsunfall ist in diesem Modell geregelt, welche Patienten spezifische unfallmedizinische Maßnahmen benötigen.

Für das Verletztenartenverfahren zugelassene Kliniken müssen in Abhängigkeit der Versorgungsstufe spezifische personelle, räumliche und apparative Anforderungen erfüllen. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie ist für die höchste Stufe der Behandlung von Unfallverletzungen, das Schwerstverletztenartenverfahren (SAV), zugelassen. Auf diese Weise ist durch die DGUV sichergestellt, dass komplizierte Verletzungen in einem spezialisierten Kompetenzzentrum (ÜTZ) behandelt werden. Die stationäre Behandlung erfolgt in enger Abstimmung mit einem Berufshelfer der BG. Im Bedarfsfall wird der Besuchsdienst der Berufsgenossenschaft eingeschaltet. Dieser besucht die Patienten noch während der stationären Behandlung und plant in Zusammenarbeit mit unserem Sozialdienst eine individuell optimal angepasste Weiterbehandlung. Die weitere Rehabilitation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Reha-Kliniken, welche eine besondere Kompetenz in der Nachbehandlung von schweren Arbeitsunfällen aufweisen.

Weiterführende Informationen zur sozialen und beruflichen Teilhabe der DGUV finden Sie auf den Seiten der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

 

BG-Sprechstunde

In der eigens für Arbeitsunfälle eingerichteten BG-Sprechstunde werden Behandlungsverläufe nach komplexen Arbeitsunfällen fachkompetent begleitet und gesteuert. In der Sprechstunde können jedoch auch nach Zuweisung durch niedergelassene D-Ärzte und Krankenhäuser gezielt Patienten vorgestellt werden, bei denen es nach einem Arbeitsunfall zu Verzögerungen oder Komplikationen beim Heilungsprozess gekommen ist. Im Rahmen der Sprechstunde werden Behandlungsvorschläge entwickelt oder im Bedarfsfall auch die Übernahme des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens angeboten.

In der Spezialsprechstunde zur Heilverfahrenskontrolle werden auf Veranlassung der Berufsgenossenschaften gezielt Patienten vorgestellt, welche zur optimalen funktionellen Wiederherstellung und zur erfolgreichen Reintegration in das Berufsleben individuelle abgestimmte Behandlungs- und Rehabilitationskonzepte benötigen.

Bleiben Sie mit uns in Kontakt - Ihre Fragen und Anregungen sind uns wichtig!

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