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Patientenfürsprecher

Der Patientenfürsprecher nimmt gegenüber der Krankenhausleitung die Anliegen der Patienten wahr, kümmert sich um deren Anregungen und steht für Gespräche zur Verfügung.

Die Aufgaben des Patientenfürsprechers:

  • Entgegennahme und Prüfung von Anregungen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige.
  • Vertreten der Anliegen der Patientinnen und Patienten gegenüber Dritten durch Schlichtung, Vermittlung oder Problemlösung.
  • Weiterleitung der Beschwerde an die zuständigen übergeordneten verantwortlichen Stellen, sofern nach einem Klärungsversuch keine Änderung eintritt oder zu erwarten ist.

Die Rechtsgrundlage:

  • Als unabhängige Einrichtung wurde die Tätigkeit des Patientenfürsprechers durch das Hessische Krankenhausgesetz (§7 HKG) als Ehrenamt geschaffen.
  • Er ist an keine Weisung gebunden, unterliegt aber der Schweigepflicht. Deshalb arbeitet er unabhängig und neutral. Der Patientenfürsprecher hat die Interessen der Ratsuchenden zu vertreten und muss persönliche Angaben vertraulich behandeln.
  • Die Kontaktaufnahme mit dem Patientenfürsprecher hat somit keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Krankenhausaufenthalt der Ratsuchenden.

Büro

Bürozeiten: Dienstag, 15.00 – 16.00 Uhr
Das Büro des Patientenfürsprechers befindet sich in der 1. Etage des Hauptgebäudes B1 (nahe der Räume der Klinikseelsorge).

Bleiben Sie mit uns in Kontakt - Ihre Fragen und Anregungen sind uns wichtig!

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