Patientenfürsprecher
Der Patientenfürsprecher nimmt gegenüber der Krankenhausleitung die Anliegen der Patienten wahr, kümmert sich um deren Anregungen und steht für Gespräche zur Verfügung.
Die Aufgaben des Patientenfürsprechers:
- Entgegennahme und Prüfung von Anregungen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige.
- Vertreten der Anliegen der Patientinnen und Patienten gegenüber Dritten durch Schlichtung, Vermittlung oder Problemlösung.
- Weiterleitung der Beschwerde an die zuständigen übergeordneten verantwortlichen Stellen, sofern nach einem Klärungsversuch keine Änderung eintritt oder zu erwarten ist.
Die Rechtsgrundlage:
- Als unabhängige Einrichtung wurde die Tätigkeit des Patientenfürsprechers durch das Hessische Krankenhausgesetz (§7 HKG) als Ehrenamt geschaffen.
- Er ist an keine Weisung gebunden, unterliegt aber der Schweigepflicht. Deshalb arbeitet er unabhängig und neutral. Der Patientenfürsprecher hat die Interessen der Ratsuchenden zu vertreten und muss persönliche Angaben vertraulich behandeln.
- Die Kontaktaufnahme mit dem Patientenfürsprecher hat somit keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Krankenhausaufenthalt der Ratsuchenden.
Büro
Bürozeiten: Dienstag, 15.00 – 16.00 Uhr
Das Büro des Patientenfürsprechers befindet sich in der 1. Etage des Hauptgebäudes B1 (nahe der Räume der Klinikseelsorge).