Qualitätsdaten
Initiative Qualitätsmedizin (IQM)
Seit 2014 ist das Klinikum Fulda Mitglied der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), einer trägerübergreifenden Initiative, die für alle Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz offen steht. Gemeinsames Ziel der Teilnehmer ist es, die medizinische Behandlungsqualität im Krankenhaus für alle Patienten zu verbessern.
Die drei Grundsätze von IQM lauten:
- Qualitätsmessung mit Indikatoren auf Basis von Routinedaten
- Transparenz der Ergebnisse durch deren Veröffentlichung
- Qualitätsverbesserung durch Peer Review Verfahren
Damit geht das Klinikum Fulda freiwillig weit über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen zur Qualitätssicherung hinaus und setzt im Interesse bester Medizin und größtmöglicher Patientensicherheit Maßstäbe.
Unsere Qualitätsergebnisse vergleichen wir mit dem Durchschnitt aller IQM-Mitgliedskrankenhäuser. Grundlage dieser Daten ist die G-IQI Version 5.1 (G-IQI = „German Inpatient Quality Indicators“).
Zu unseren IQM-Qualitätsergebnissen
AOK-Klinikbericht (QSR)
Grundlagen des QSR-Verfahrens (QSR = „Qualitätssicherung mit Routinedaten“) sind anonymisierte Routinedaten der AOK. Für ausgewählte Krankheitsbilder werden in „Längsschnitt-Perspektive“ Ergebnisse von Krankenhaus-Behandlungen dargestellt – in die Auswertung gehen also auch Ereignisse ein, die im Therapieverlauf zeitlich gesehen nach dem bewerteten Klinik-Aufenthalt liegen.
Gesetzlicher Qualitätsbericht
Seit dem Erfassungsjahr 2012 liefert das Klinikum Fulda die Qualitätsdaten an eine zentrale Annahmestelle, von der diese Daten für Internetportale aufbereitet werden. Über folgende Suchportale können Qualität und Umfang der Leistungen des Klinikums Fulda eingesehen werden.
- AOK Krankenhausnavigator
- TK Klinikführer
- vdek Kliniklotse
- Weiße Liste (Bertelsmann-Stiftung)
Verpflichtende Veröffentlichung der Qualitätsberichte ab dem Verfahrensjahr 2015:
Das hohe Niveau der medizinischen und pflegerischen Behandlungsqualität am Klinikum Fulda wird im gesetzlichen Qualitätsbericht transparent dargestellt. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der GBA die Berichte rückwirkend veröffentlicht, daher finden Sie hier stets die Daten für das abgeschlossene Vorvorjahr.
- Verfahrensjahr 2015 (Veröffentlichung Ende 2016)
- Verfahrensjahr 2016 (Veröffentlichung Ende 2017)
- Verfahrensjahr 2017 (Veröffentlichung Ende 2018)
- Verfahrensjahr 2018 (Veröffentlichung Ende 2019)
- Verfahrensjahr 2019 (Veröffentlichung Ende 2020)
Qualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener
Die Qualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener wird deutschlandweit zentral erfasst. Alle Perinatalzentren sind gesetzlich verpflichtet, ihre Behandlungsergebnisse jedes Jahr dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vollständig mitzuteilen. Auf der Internetseite www.perinatalzentren.org werden diese Behandlungsergebnisse frei zugänglich veröffentlicht.
Das Klinikum Fulda gehört hier von Anfang an konstant zu den Perinatalzentren in Deutschland mit den höchsten Überlebensraten (Spalte „Mortalität“ auf der o.g. Internetseite) und den wenigsten Komplikationen (Spalte „Morbidität“), wie an der grünen Farbe der Balken ersichtlich.
Bitte schauen Sie unter www.perinatalzentren.org.
Qualitätsverbessernde Maßnahmen des onkologischen Zentrums
Der Jahresbericht wird im Rahmen der „Regelungen des GBA zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c Absatz 5 SGB V (Zentrums-Regelungen)“ einmal pro Jahr auf der Datengrundlage des Vorjahres erstellt und öffentlich zugänglich gemacht. Er dient als Grundlage für die Darstellung der qualitätsverbessernden Maßnahmen und Ergebnisse. Es werden alle Einrichtungen des Klinikums Fulda berücksichtigt, welche sich im Geltungsbereich des Onkologischen Zentrums befinden.